top of page
©

sententia per scientia

©

Als Teil der FEAT Group sind deren GmbHs innovationswissenschaftliche F&E-Unternehmen für Industrieprojekte im Ausland. Überdies bieten FEAT GmbHs weder Verbraucherprodukte noch Kundendienstleistungen an und beschränken sich i.Ü. auf energie- & umwelt- sowie gesundheitsrelevantes Innovationsknowhow für spez. eignungsfähige Marktanbieter… weiterlesen

©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©
©

Hinweis:

A) Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Wissenschaftsgemeinschaft vielerorts rückständig, unseriös und fehlerhaft ist und oft sogar falsch liegt. Deshalb sind neue Forschungspioniere «à la FEAT» nötig. FEAT lebt im eigentlichen Sinne progressiv-innovative Spitzenforschung. Aufgrund ihres einsamen Vorstoßes auf unerschlossenes Terrain gibt es i.d.R. auch noch keine unabhängigen, sog. „peer-reviewed“ Fachpublikationen, technischen Validierungen oder öffentlichen klinischen Studien (denn lägen solche bereits vor, wäre es logischerweise keine Realinnovation mehr). Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie ... ...

B) FEAT veröffentlicht i.d.R. keine externen Begutachtungen ihrer innovationswissenschaftlichen Forschungsarbeit. FEAT-Forschungsergebnisse sind streng vertraulich. Ihre Qualitätsstandards unterliegen kontinuierlichen und strengsten Kontrollen. FEAT veröffentlicht niemals sensibles Forschungs-Knowhow und beschränkt sich ansonsten auf periphere Forschungshinweise auf eigenen Websites. Dies verhindert, dass FEAT-Knowhow abwandert oder abgegriffen wird (was oft zu Fehlbeurteilungen exponierter FEAT-Projekte führt). Die relevanten Projektinformationen befinden sich im FEAT-Universiteam-„Forschungstresor".

©
©

Die Geheimhaltungspolitik der FEAT Group wird durch nationale und internationale Gesetze geschützt und unterstützt :

  1. Gem. EU-Richtlinie 2016/943 ist Knowhow = Gegenstand gesetzlicher Geheimhaltungsmaßnahmen mit unbefristeten Schutzrechten. 

  2. Das TRIPS-Abkommen reglementiert internationale Mindeststandards für Knowhow-Schutz; die EU-Richtlinie 2016/943 basiert auf diesen TRIPS-Standards und legitimiert so die Geheimhaltung des FEAT-Knowhows weltweit. 
  3. Die Umsetzung in jeweils nationales Recht verpflichtet FEAT zu proaktivem Knowhow-Schutz. Auf dieser Rechtsgrundlage zieht FEAT die Geheimhaltung einer Patentierung vor. (Während ein Patent nach 20 Jahren ausläuft, und die Erfindung bis ins Detail offengelegt werden muss, bietet die EU-Richtlinie 2016/943 in Übereinstimmung mit TRIPS unendlichen Knowhow-Schutz). 

  4. Gem. US-Bundesgesetz «DTSA» bringt FEAT Geheimnisverrat direkt vor Bundesgerichte. Dies in Konformität zum US-Modellgesetz «UTSA», womit FEAT in jedem US-Bundesstaat landesweiten Knowhow-Schutz genießt. Durch das US-Bundesgesetz «EEA» ahndet FEAT strafrechtlich jeden Knowhow-Diebstahl, insbes. wenn ausländische Akteure involviert sind. 

  5. Gem. Rechtsprechung der VR China schützt das «AUCL» national und international FEAT-Knowhow durch Geltendmachung hoher Schadensersatzzahlungen bei Geheimnisverrat durch Bestechung etc.; die gesetzliche Definition von Geschäftsgeheimnissen wurde in der VR China jüngst der internationalen Gesetzeslage angepasst, was FEAT zusätzlichen Knowhow-Schutz weltweit garantiert.

  6. Gem. zentr. Gesetz in Japan «UCPA» ist FEAT-Knowhow als Geschäftsgeheimnis national und international gesetzlich geschützt, wonach Diebstahl sowie unbefugtes Offenlegen von FEAT-Knowhow zivilrechtlich und strafrechtlich entsprechend geahndet werden.

  7. Gem. den modernen, auf Grundlage des TRIPS-Abkommens kodifizierten Gesetzen genießt FEAT auch und insbes. in muslimischen Staaten weltweiten Knowhow-Schutz. Dies wird in Saudi-Arabien durch die «SAIP» garantiert; in den VAE genießt FEAT durch das «DIFC» und in Katar & Ägypten durch das «Law No. 5 of 2005» nationalen & internationalen Knowhow-Schutz.

  8. In Russland ist FEAT-Knowhow – anders als in Europa – gem. «GK RF, Teil IV, Artt. 1465, 1472», sowie gem. «Nr. 98-FZ» und gem. «UK RF, Art. 183» deutlich rigoroser gesetzlich geschützt; Schutzrechtsverletzungen von FEAT-Knowhow werden demgemäß in Russland sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich besonders streng geahndet. (Aus akt. pol. Anlass ist der Austausch von FEAT-Knowhow mit Russland z.Z. durch das 11. und 15. EU-Sanktionspaket z.T. eingeschränkt).

  9. In Israel wird der Schutz von FEAT-Knowhow durch das im Commercial Torts Law «5759-1999» gewährleistet.

  10. In Afrika regeln zwei große Organisationen den Schutz von FEAT-Knowhow: «OAPI» & «ARIPO», wobei das Abkommen von Bangui die gemeinsame Rechtsgrundlage von ersterer bildet, während letztere eher koordiniert und den spezifischen Schutz von FEAT-Knowhow den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten überlässt.

Die installierten Schutzmaßnahmen für FEAT-Knowhow verhindern aufgrund ihrer modernsten Sicherheitsbarrieren ein Knacken des FEAT-Forschungstresors (z.B. durch sog. legales Reverse Engineering), sodass der FEAT-Innovationsvorsprung exklusiv und zeitlich unbegrenzt weltweit gesichert bleibt. Die etablierten Geheimhaltungsinstrumentarien der FEAT Group werden kontinuierlich nachgerüstet und v.a. regelmäßig auf Sicherheitslücken geprüft und minutiös überwacht.

© FEAT · ISMS  [ ISO/IEC 27001:2022 ]

©
bottom of page